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einfache Meldebescheinigung


Auf Wunsch kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!

Leistungsbeschreibung

In einer Melde-Bescheinigung steht:

  • Wo man wohnt.
  • Wo man vorher gewohnt hat.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Kommen Sie dafür ins Amt.

Oder das Amt schickt Ihnen einen Brief.

Sie müssen die Bescheinigung dann vorher bezahlen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachgruppe 21 - Bürgerbüro

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