einfache Meldebescheinigung
einfache Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenAuf Wunsch kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!
Leistungsbeschreibung
In einer Melde-Bescheinigung steht:
- Wo man wohnt.
- Wo man vorher gewohnt hat.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Kommen Sie dafür ins Amt.
Oder das Amt schickt Ihnen einen Brief.
Sie müssen die Bescheinigung dann vorher bezahlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Amt/Fachbereich
Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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