Hundesteueranmeldung
Hundesteueranmeldung
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuerhöhe richtet sich nach der Zahl der gehaltenen Hunde. Sie beträgt gem. Hundesteuersatzung der Stadt Munster
- für den ersten Hund 96 €
- für den zweiten Hund 108 €
- für den dritten Hund und jeden weiteren Hund jew. 120 €
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird für die neue Hundesteuermarke eine Gebühr i.H.v. 2 € erforderlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung soll unmittelbar nach Anschaffung oder Geburt des Hundes erfolgen. Weitere Fristen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Die Anmeldung eines Hundes ist mittlerweile mit weiteren gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen verbunden. So ist gleichzeitig ein Sachkundenachweis vorzulegen sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des weiteren ist vorgeschrieben, dass der Hund gechipt ist. Die Abwicklung hierzu erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Munster.
Amt/Fachbereich
Fachgruppe 12 - Finanzen