Hundeanmeldung


Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!

Welche Gebühren fallen an?


Die Steuerhöhe richtet sich nach der Zahl der gehaltenen Hunde. Sie beträgt gem. Hundesteuersatzung der Stadt Munster

  • für den ersten Hund                                                                           96 €
  • für den zweiten Hund                                                                       108 €
  • für den dritten Hund und jeden weiteren Hund jew.                         120 €

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird für die neue Hundesteuermarke eine Gebühr i.H.v. 2 € erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anmeldung soll unmittelbar nach Anschaffung oder Geburt des Hundes erfolgen. Weitere Fristen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Was sollte ich noch wissen?


Die Anmeldung eines Hundes ist mittlerweile mit weiteren gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen verbunden. So ist gleichzeitig ein Sachkundenachweis vorzulegen sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des weiteren ist vorgeschrieben, dass der Hund gechipt ist. Die Abwicklung hierzu erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Munster.

Amt/Fachbereich


Fachgruppe 12 - Finanzen

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  • Sachbearbeiter /-in Frau Emmann