erweiterte Meldebescheinigung
erweiterte Meldebescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenEine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Die Stadt Munster stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Bürgerbüro der Stadt Munster, wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz dort haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Erweiterterte Meldebescheinigung Gebühr: 9,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Amt/Fachbereich
Fachgruppe 21 - Bürgerbüro