Hundesteuerabmeldung
Hundesteuerabmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenBitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuerhöhe richtet sich nach der Zahl der gehaltenen Hunde. Sie beträgt gem. Hundesteuersatzung der Stadt Munster
- für den ersten Hund 96 €
- für den zweiten Hund 108 €
- für den dritten Hund und jeden weiteren Hund jew. 120 €
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird für die neue Hundesteuermarke eine Gebühr i.H.v. 2 € erforderlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung soll unmittelbar nach Anschaffung oder Geburt des Hundes erfolgen. Weitere Fristen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Die Anmeldung eines Hundes ist mittlerweile mit weiteren gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen verbunden. So ist gleichzeitig ein Sachkundenachweis vorzulegen sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des weiteren ist vorgeschrieben, dass der Hund gechipt ist. Die Abwicklung hierzu erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Munster.
Amt/Fachbereich
Fachgruppe 12 - Finanzen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz