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Hundesteuerabmeldung


Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!

Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Die Steuerhöhe richtet sich nach der Zahl der gehaltenen Hunde. Sie beträgt gem. Hundesteuersatzung der Stadt Munster

  • für den ersten Hund                                                                           96 €
  • für den zweiten Hund                                                                       108 €
  • für den dritten Hund und jeden weiteren Hund jew.                         120 €

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird für die neue Hundesteuermarke eine Gebühr i.H.v. 2 € erforderlich.

Die Anmeldung soll unmittelbar nach Anschaffung oder Geburt des Hundes erfolgen. Weitere Fristen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Die Anmeldung eines Hundes ist mittlerweile mit weiteren gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen verbunden. So ist gleichzeitig ein Sachkundenachweis vorzulegen sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des weiteren ist vorgeschrieben, dass der Hund gechipt ist. Die Abwicklung hierzu erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Munster.

Fachgruppe 12 - Finanzen

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz