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Marktanmeldungen

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!

 

Hier finden Sie die Anträge zur Teilnahme an unseren Wochen- und Jahresmärkten.

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

  • Standplatzgenehmigung

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachgruppe 21 - Ordnung