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Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Dienstleistung der Stadt Munster, NICHT der Stadt Münster handelt!

 

Hier finden Sie die Anträge zur Teilnahme an unseren Wochen- und Jahresmärkten.

Die Anmeldefrist für den diesjährigen Herbstmarkt ist der 14.07.2024.

Die Anmeldefrist für den diesjährigen Nikolausmarkt ist der 27.10.2024.

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

  • Standplatzgenehmigung

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachgruppe 21 - Ordnung

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport